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Fahrradstraßen: unbekanntes Terrain für Kraftfahrer

15.05.2015 | FAHRSCHUL-WISSEN

Bild Presseartikel

Auf Sonderstraßen gelten Sonderregelungen

Mehr als 140 Fahrradstraßen gibt es mittlerweile in Deutschland, unter anderem in Hannover, Berlin und Kiel. Spitzenreiter ist München mit derzeit belegten 55 für den Radverkehr vorgesehenen Straßen. Doch was genau ist eigentlich eine Fahrradstraße? Unter Autofahrern herrscht hier noch ein großes Informationsdefizit.

„Fahrradstraßen sind, wie der Name schon sagt, eigene Straßen für Radfahrer“, erklärt Sascha Niehoff, Inhaber der Fahrschule Sascha Niehoff. „Andere Fahrzeuge dürfen auf diesen Straßen nur dort fahren, wo das durch Zusatzzeichen angegeben ist. Dies ist häufig nur für Anlieger der Fall – oder auch nur in einer Fahrtrichtung. Wichtig ist: die Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge beträgt 30 km/h.“

Die eigenen Straßen sollen Radfahrern Vorteile gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr verschaffen und dadurch das Radeln attraktiver machen. Deshalb sind die Regelungen für Autofahrer unvorteilhaft: Fahrräder dürfen ausdrücklich nebeneinanderfahren. Um eine Behinderung oder Gefährdung von Radfahrern zu vermeiden, müssen Kraftfahrzeuge im Zweifelsfall ihre Geschwindigkeit drosseln.

„Doch das ist kein Freibrief für schwächere Verkehrsteilnehmer“, warnt Fahrlehrer Sascha Niehoff. Denn auch auf Fahrradstraßen müssen radfahrende Kinder unter acht Jahren, Fußgänger und Inline-Skater den Gehweg oder den Seitenstreifen benutzen, soweit vorhanden. Durch das Zusatzzeichen „Inlineskaten frei“ kann Inlineskaten und Rollschuhfahren allerdings auch auf der Fahrbahn zugelassen sein.

Bedeutet das nun, dass Autofahrer im Straßenverkehr zunehmend das Nachsehen haben werden? Der Fahrschulinhaber gibt Entwarnung: „Laut Straßenverkehrsordnung kommen Fahrradstraßen nur dort in Betracht, wo der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder bald sein wird. Und die Bedürfnisse des Kraftfahrzeugverkehrs müssen vor Anordnung einer solchen Straße ausreichend berücksichtig werden.“

Außerdem behalten Autofahrer auch auf diesen Straßen viele ihrer Rechte. So sind Autoparkplätze weiterhin ausschließlich Autos vorbehalten. Auch haben Radfahrer nicht etwa automatisch Vorfahrt. „An Querstraßen gilt zum Beispiel normalerweise weiterhin die übliche Rechts-vor-Links-Regelung“, weiß Fahrlehrer Sascha Niehoff.


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